Die durch den Verfall der Marktpreise eingetretene Überförderung wird durch eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze ausgeglichen.
Die Vergütungssätze werden um 15 % einmalig und zusätzlich abgesenkt. Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April 2010. Bei Freiflächenanlagen wird aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt. Die Absenkung erfolgt hier erst zum 1. Juli 2010.
Quelle: BMU