Der erzeugte Solastrom muss vom jeweiligen Energieversorger (im Standardfall; Inbetriebnahme 2009) mit 43,01 Cent pro kWh bezahlt werden. Diese Vergütung desSolarstromesist auf 20 Jahre gesetzlich festgelegt. Dabei wird das angefangene Jahr der Inbetriebnahme zusätzlich bezahlt.